Energieausweis
Als Mitglied der Bauinnung und des Gerichtssachverständigenverbandes möchte ich auf das Energieausweisvorlagegesetz hinweisen. Der Energieausweis ist bei Verkäufen und Vermietungen laut OIB – Richtlinie vorzulegen. Ziel ist es, den Energieverbrauch eines Gebäudes oder einer Wohnung transparent darzustellen. Aufgrund der bauphysikalischen Berechnungen wird ein optimaler Überblick betreffend Bauqualität der jeweiligen umfassenden Gebäudehülle inklusive Haustechnik erreicht. Die Einteilung in die Heizwärmebedarfskategorien A++ bis G erleichtert jedem Immobilienmakler und auch den Konsumenten eine objektive Beurteilung über den Gesamtzustand abzugeben. Besonders bei einer zukünftigen, umfassenden Gebäudesanierung sind die erhobenen Daten von großem Wert. Für mich persönlich ist der Energieausweis ein fixes Planungsinstrument, und wird bereits in der Entwurfsphase bei allen Neubauten und bei Umbauten und Sanierungen zur richtigen Dimensionierung der Bauteile verwendet. Durch die unterschiedlichen Bauweisen, Heizungssysteme und Materialarten ist es immer wichtiger die Gesamtenergieeffizienz eines Objektes festzustellen. Das einzig vernünftige Werkzeug dafür ist der Energieausweis.
| Bericht über .... . thermischen Zustand der Außenhülle . Auswertung mit Bauteilanalysen „Vorher & Nacher“ . Gesamtsanierungskonzept . Thermische Gebäudesanierung inkl. Ansuchen, Ausschreibungen und Kontrolle der Arbeiten . Energieausweiserstellung und thermische Gebäudesanierung nach den OIB-Richtlinien |





